Umschuldung Wohnkredit
Warum umschulden eines Wohnkredites?
Viele Menschen machen sich erst nach Ablauf der Zinsbindung Gedanken, was machen wir jetzt?
Viele sind sich nach dem Ablauf der Zinsbindung nicht sicher, was den nun passieren kann, wenn sie den Kreditgeber wechseln oder wie es am einfachsten zu bewerkstelligen ist. Eine Patentlösung dafür gibt es natürlich nicht, aber gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn eine Laufzeit des Wohnkredites abläuft, gibt es die Möglichkeit, dass sie weiterhin bei der bisherigen Bank als Kunde bleiben, oder sich am Markt umschauen, welche Bank oder auch welcher Versicherer besser und günstiger ist.
Eine Umschuldung vor Ende der Zinsbindung ist nur in wenigen Fällen sinnvoll. Hohe Gebühren und die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung macht eine Umschuldung eines Baukredites oft unattraktiv. Weiter muss die bislang finanzierende Bank der Umschuldung zustimmen. Die meisten Banken stimmen dieser Entscheidung zu, müssen aber eigentlich nicht.
Für Darlehensnehmer die eine bestehende Finanzierung mit einer Zinsfestschreibung über 10 Jahre mit der Bank vereinbart haben, haben Glück keine Entschädigung zu zahlen.
Laut der Gesetzgebung hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit eine Umschuldung des Baukredites nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten bei jedem Kreditinstitut oder auch Versicherungsunternehmen zu kündigen, oder dass eine Vorfälligkeitsentschädigungsgebühr für den Darlehennehmer anfällt.
Eine Umschuldung des Wohnkredites ist wie ein neuer Vertragsabschluss. Es werden wir bei Ihrer ersten Finanzierung die Unterlagen zum Objekt und zur Person geprüft. Wie stehen Ihnen von Anfang der Finanzierungsanfrage bis zum Ende einer Finanzierung zu Seite. Wir informieren Sie persönlich über alle Möglichkeiten und Varianten, die für Sie wichtig sind!
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre Umschuldung Wohnkredit
Nutzen Sie unseren Service!




